Höhe von ca. 4,50 m auf. Gemäss Situationsplan vom 17. Dezember 2014 weist die Passerelle gegenüber der Nachbarparzelle Biel Grundbuchblatt Nr. A.________ einen Abstand von lediglich ca. 1,12 m auf, wofür die Nachbarn ein Näherbaurecht erteilten. Für die Unterschreitung des Waldabstandes im Norden liegt die Zustimmung der Waldeigentümerin vor (Art. 34 Abs. 1 Bst. e KWaV3). Gegenüber weiteren Grundstücken sind die Abstände nicht problematisch. Allerdings reicht die geplante Passerelle zu grossen Teilen – gemessen im Plan um ca. 6,50 m – über eine Baulinie hinaus, welche entlang der Nordfassade des Wohngebäudes verläuft.4