2. Folgende Pläne bleiben in Bezug auf die Baubewilligung für die Grundrissänderungen im Obergeschoss und die Fassadenänderungen gültig:  "Ausführungspläne C.________ 4c, OG Block D" 1:100 vom 21. Oktober 2008, letztmals rev. am 3. November 2014;  "Ausführungspläne C.________ 4c, Fassaden 4c" 1:100 vom 21. Oktober 2008, letztmals rev. am 3. November 2014 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.