1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Dem Bauvorhaben "Nutzung der Räume im Dachgeschoss (Büro, Schulungs- und Sitzungsräume)" wird der Bauabschlag erteilt. Ziff. 3.1 und 3.1.1, soweit dieses Bauvorhaben betreffend, sowie Ziff. 3.2 des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramtes vom 7. Juli 2015 werden aufgehoben.