b) Die Baubewilligung für die Fassaden- und Grundrissänderungen ist nicht umstritten. Folgende, von der Vorinstanz bewilligten Pläne bleiben für die Grundrissänderungen im Obergeschoss und die Fassadenänderungen gültig: Ausführungspläne C.________ 4c RA Nr. 110/2015/96 13 "OG Block D" 1:100 vom 21. Oktober 2008, letztmals rev. am 3. November 2014; "Fassaden 4c" 1:100 vom 21. Oktober 2008, letztmals rev. am 3. November 2014. Dies wird im Entscheid ergänzt. Die Mehrfläche im Zwischengeschoss ist nicht Gegenstand des Bauvorhabens.