Die 12 erforderlichen Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder sind auf dem Plan weder klar ausgewiesen, noch sind die eingezeichneten Standorte bewilligungsfähig. Der geplanten Umnutzung ist der Bauabschlag zu erteilen und die in Ziff. 3.1 und 3.1.1 des angefochtenen Bauentscheides dafür erteilte Baubewilligung aufzuheben. Vom Bauabschlag mitumfasst ist die Anordnung der Autoabstellplätze (inkl. Behindertenparkplätze) auf der Seite B.________strasse gemäss Plan "Grundriss EG" 1:200 vom 21. Oktober 2008, letztmals rev. am 3. November 2014.