die Zugänglichkeit der Abstellplätze muss unabhängig von der jeweiligen Mieterin oder Nutzerin gewährleistet sein. Die Abstellplätze, die sich vor den Zugängen zu vermieteten Gewerberäumen befinden, wären nur abends und am Wochenende nutzbar. Die Abstellplätze hinter parkierten Autos sind für Velofahrer und Velofahrerinnen praktisch nicht zugänglich. Ausserdem bestünde die Gefahr, dass beim Vorbeistossen des Fahrrads Sachschäden an den Autos entstehen. Die geplanten Standorte für Velo- und Motorfahrradabstellplätze sind daher nicht bewilligungsfähig.