BauV berechnet sich der Bedarf an Velo- und Mofa-Abstellplätzen nach der Geschossfläche. Für die Kategorie Einkaufen, Freizeit, Kultur sind 3 Abstellplätze pro 100 m2 erforderlich, was bei der umgenutzten Fläche von 401,74 m2 12 Abstellplätze ergibt. Da in den früheren Baubewilligungsverfahren für das Gebäude C.________ 4 keine Abstellplätze bewilligt bzw. verlangt wurden und auch keine vorhanden sind, müssen die erforderlichen 12 Abstellplätze für das Bauvorhaben erstellt werden.