g) Die Gemeinde geht davon aus, dass die Umgebung, Grünflächen und die teilweise neue Anordnung der Parkplätze inklusive Behindertenparkplätze mit der vorliegenden Baubewilligung bewilligt seien. Die Vorinstanz hat sich nicht dazu geäussert, es ist aber davon auszugehen, dass sie die Parkplatzanordnung bewilligt hat. Parkplätze müssen den anwendbaren Normen entsprechen. Für die bauliche Ausgestaltung des Belags ist vorliegend Art. 18 ÜV zu beachten. Bei der Anlage von Parkplätzen kommt der Verkehrssicherheit zentrale Bedeutung zu (Art. 21 BauG). Vorliegend halten die Längsparkplätze entlang der B.________strasse das seitliche Lichtraumprofil von 50 cm