GmbH (Gbbl. Nr. E.________ BR) stehen keine Parkplätze zur Verfügung, da dort ebenfalls ein Parkplatzdefizit besteht.17 Für die geplante Umnutzung bestehen daher keine Gründe, die ein Unterschreiten des erforderlichen Mehrbedarfs an Abstellplätzen rechtfertigen würden.