bekannt. Es ist davon auszugehen, dass auch tagsüber Schulungen stattfinden, gerade wenn es sich um Angebote für Kinder und Jugendliche handelt. Eine eindeutig zeitlich gestaffelte Nutzung ist nicht erwiesen. Ausserdem stehen abends und am Wochenende auch nicht alle Parkplätze der eingemieteten Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Verfügung. So ist beispielsweise bei den zwei Carrosseriebetrieben anzunehmen, dass auch nachts oder am Wochenende Betriebsfahrzeuge oder zur Reparatur gebrachte bzw. noch nicht abgeholte Autos draussen abgestellt sind. Die Baubewilligung für die betreffenden Betriebe setzte voraus, dass sie dauernd über genügend Parkplätze verfügen.15