54 BauV kann von den Bandbreiten abgewichen werden, wenn das Bauvorhaben deutlich über- oder unterdurchschnittlich ist, wie beispielsweise im Anteil des motorisierten Individualverkehrs bei Schichtbetrieb, in der Anzahl Arbeitsplätze im Verhältnis zur Geschossfläche oder bezüglich der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Soweit bekannt, ist der Gebäudeteil der Beschwerdegegnerin zurzeit nicht voll vermietet, und im Verhältnis zur Fläche bestehen aktuell nur wenige Arbeitsplätze. Heute kann im Verhältnis zur Geschossfläche wohl von einer unterdurchschnittlichen Mitarbeiteranzahl ausgegangen werden, für die das vorhandene Parkplatzangebot ausreicht.