Aufgrund des Güterumschlags und Lastwagenverkehrs auf der B.________strasse wäre er für Menschen mit Behinderungen auch nicht gefahrlos, zumal die Strasse nur 3,15 m bis 3,60 m breit ist und kein Trottoir hat.13 Menschen mit Behinderungen sind noch schwächere Verkehrsteilnehmer als die Velofahrer, von denen in einem anderen Verfahren ausgegangen wurde, dass sie auf der B.________strasse am meisten gefährdet seien.14 Nach Art. 85 BauV sind Bauten und Anlagen möglichst so zu gestalten, dass sie für ältere und für behinderte Personen gut erreichbar und benützbar sind und keine vermeidbaren Verletzungsgefahren schaffen. Das ist hier nicht der Fall.