kein für Dritte benutzbarer Verbindungsgang von der Seite B.________strasse zum Lift auf der Nordseite zu bestehen. Der Weg um das Gebäude ist nicht nur umständlich und angesichts des gegen Norden leicht ansteigenden Terrains beschwerlich. Aufgrund des Güterumschlags und Lastwagenverkehrs auf der B.________strasse wäre er für Menschen mit Behinderungen auch nicht gefahrlos, zumal die Strasse nur 3,15 m bis 3,60 m breit ist und kein Trottoir hat.13 Menschen mit Behinderungen sind noch schwächere Verkehrsteilnehmer als die Velofahrer, von denen in einem anderen Verfahren ausgegangen wurde, dass sie auf der B.________strasse am meisten gefährdet seien.14