d) Die Beschwerdegegnerin hat im vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahren einen revidierten Plan "Grundriss EG" eingereicht, auf dem 30 Parkplätze inklusive 2 Behindertenparkplätzen eingezeichnet sind. Auf Frage des Rechtsamtes erklärte die Beschwerdegegnerin, dass auf dem Plan jeweils auch ein kleiner Bereich des Gebäudeteils der F.________ GmbH eingezeichnet werde, weil die Treppenhauserschliessung und der Lift gemeinsam genutzt würden. Die beiden Parkplätze davor seien bei ihrem Bauvorhaben aber nicht mitberechnet worden. Somit weist die Beschwerdegegnerin für ihren Gebäudeteil wiederum 28 Parkplätze aus.