Das Bauvorhaben verursacht somit einen Mehrbedarf von 7 Autoabstellplätzen. An diesem Resultat würde die geringe Flächenerweiterung von 44,74 m2 im Übrigen nichts ändern. Für die Hauswartswohnung kommt mindestens ein Autoabstellplatz hinzu (Art. 51 BauV). Insgesamt sind mindestens 28 Autoabstellplätze erforderlich. Diese Anzahl entspricht dem heute bewilligten Zustand gemäss dem Plan "Grundriss EG Gesamt" vom 30. Juni 2008, rev. am 16. August 2010, bewilligt am 25. Mai 2011. Auf diesem Plan sind aber 10 der 28 Parkplätze als Abend- und Wochenendparkplätze bezeichnet und befinden sich auf Einfahrten bzw. vor Toren. Ausserdem fehlen Parkplätze für die Motorfahrzeuge von Behinderten.