Beschwerdegegnerin präzisierte im Verfahren vor der BVE, dass die Räume teilweise extern vermietet, teilweise von eingemieteten Unternehmen genutzt würden. Anbieter könnten Vereine, Betriebe und Unternehmen sein. Die Angebote richteten sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene und umfassten z.B. Musikunterricht, Weiterbildungen, Leiterund Kadermeetings, Finanz- und Budgetberatungen und Kinderbetreuungsangebote während der Veranstaltungen im Gebäudeteil der F.________ GmbH. Die Schulungsräume würden mehrmals pro Woche, fast ausschliesslich am Abend und am Wochenende genutzt. An den Schulungen könnten max. 30 Personen gleichzeitig teilnehmen.