5. Mit Verfügung vom 4. September 2015 wies das Rechtsamt auf das Wiederherstellungsverfahren betreffend Parkplätze und Grünflächen auf der Seite B.________strasse hin (BDE vom 29. Mai 2015, RA Nr. 120/2015/15) und bat das Regierungsstatthalteramt um Mitteilung, ob mit der Bewilligung des Plans Grundriss EG die Grünflächen und die Anordnung der Parkplätze im Sinne einer Projektänderung bewilligt worden seien. Das Regierungsstatthalteramt liess sich nicht dazu vernehmen. Die Gemeinde erklärte mit Eingabe vom 25. September 2015, das Sanierungsprojekt B.________strasse sei zurückgestellt worden. Davon seien auch die Strassenabschlüsse der beiden Baurechte betroffen.