Die Beschwerdeführerin erhob Einsprache gegen die geplante Umnutzung und rügte eine ungenügende Anzahl Parkplätze für Autos und Fahrräder. Am 4. März 2015 reichte die Beschwerdegegnerin ein Gesuch um Parkplatzbefreiung ein. 2. Mit Gesamtbauentscheid vom 7. Juli 2015 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Fassaden- und Grundrissänderungen sowie die Umnutzung der Räume im Dachgeschoss.