und ist in Baurechte aufgeteilt. Die Beschwerdegegnerin hat ein Unterbaurecht an einem Gebäudeteil erworben (Unterseen Gbbl. Nr. A.________ BR). Am 17. September 2014 reichte sie für ihren Gebäudeteil ein Baugesuch ein für die Nutzung der Räume im Dachgeschoss "als Büro, Schulungs- und Sitzungsräume im Gewerbe- und Dienstleistungsbereich; für Firmen, Vereine und Privatpersonen". Das Bauvorhaben umfasst zudem das nachträgliche Baugesuch für Fassaden- und Grundrissänderungen. Die Beschwerdeführerin erhob Einsprache gegen die geplante Umnutzung und rügte eine ungenügende Anzahl Parkplätze für Autos und Fahrräder.