2. Dagegen hat die Beschwerdeführerin am 13. Juli 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) erhoben. Sie macht insbesondere geltend, sie sei einspracheberechtigt. Die Regeln des Naturschutzes und der Gesetzgebung würden in äusserst aggressiver Weise missachtet. Dem Privathafen würden öffentliche Interessen entgegenstehen. Sie bittet um eine eingehende Untersuchung der gesamten Vorfälle auf dieser Baustelle. Das Projekt sei sofort zu stoppen, da nicht wieder gutzumachende Nachteile drohten.