Dagegen erhob neben anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit einer undatierten verfahrensleitenden Verfügung gab die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten bekannt, dass eine Stellungnahme der Bauherrschaft eingegangen sei und dass nun 2 sämtliche Amts- und Fachberichte in zustimmendem Sinne vorlägen. Sie gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen und allenfalls ihre Einsprachen zurückzuziehen. Zudem teilte sie mit, dass auf die Durchführung einer Einigungsverhandlung verzichtet werde.