b) Die Vorinstanz hält in ihrer Stellungnahme dazu fest, die Gemeinde Grindelwald habe in früheren Jahren grosse Probleme mit der Anwendung und Umsetzung der Bestimmungen zum Erstwohnungsanteil gehabt. Die Aufsichtsbehörden hätten schliesslich eine Aufarbeitung der Problematik verlangt. Die Abklärungen zu allen EWAP-relevanten Bauentscheiden seit den 90er Jahren hätten ergeben, dass Kontrolle und Übersicht gefehlt hätten. Es sei kein korrektes Verzeichnis geführt und in vielen Fällen sei das Zweckentfremdungsverbot nicht im Grundbuch angemerkt worden.