Da preisgünstiger Wohnraum nur erhalten oder geschaffen werden kann, wenn das Angebot an Wohnraum genügend gross ist, gefährdet auch die Entlassung einer teuren Wohnung aus dem EWAP den preisgünstigen Wohnraum für Ortsansässige, weil damit das Angebot verkleinert wird. Die Argumentation der Beschwerdeführerin ist daher nicht stichhaltig.