len.13 Gemäss ihren Unterlagen waren im Recherchezeitpunkt nur zwei Mietwohnungen ausgeschrieben, die die gleiche Zimmerzahl haben wie die Stockwerkeinheit Nr. C.________. Die Miete beider Wohnungen lag bei über 3'000 Franken. Bei den Kaufobjekten waren sieben Objekte mit der gleiche Zimmerzahl ausgeschrieben. Drei davon enthielten keine Preisangabe (Preis auf Anfrage). Bei den anderen vier betrugen die Preise 880'000.00, 1'160'000.00, 1'350'000.00 und 1'700'000.00 Franken. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, es mangle in Grindelwald gar nicht an günstigem Wohnraum, ist daher nicht stichhaltig; ihre Recherchen zeigen das Gegenteil.