d) Die Beschwerdeführerin hat – wie sie selbst festhält – ihr Bauvorhaben in erster Linie auf Zweitwohnungskäufer ausgerichtet und Eigentumswohnungen in einem teuren Preissegment erstellt. Auch wenn die Preise für die Erstwohnungen der Überbauung tiefer sind als für die Zweitwohnungen, befinden sie sich auf einem hohen Niveau. So kostet die umstrittene 4½ - Zimmerwohnung im Rohbau ohne Einstellhallenplatz 970'000.00 Franken.12 Die Beschwerdeführerin musste nun offenbar feststellen, dass der Verkauf dieser Wohnungen nicht einfach ist und in Grindelwald keine grosse Nachfrage von Ortsansässigen nach Eigentumswohnungen im hohen Preissegment besteht.