und Raumordnung (AGR) genehmigt. Diese Verfügung ist soweit die hier relevanten Bestimmungen betreffend rechtskräftig geworden. Eine im Zeitpunkt dieses Entscheides noch vor Verwaltungsgericht hängige Beschwerde betrifft nur eine Bestimmung zum Erstwohnungsanteil bei Einfamilienhäusern in der Landwirtschaftszone. 10 Markus Müller/Reto Feller, Erstwohnungsanteile in Tourismusgemeinden, in: BVR 2007, S. 481 ff., S. 497; BVR 2003 S. 534 ff. E. 5.2 RA Nr. 110/2015/88 6