3. Die Gemeinde hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 2'937.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 4. Die Akten (Heftmappe, Dossiers 41/14 und 25/09) gehen zurück an die Gemeinde. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt X.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Matten, Bau- und Planungskommission, mit Beilagen gemäss Ziffer 4, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, zur Kenntnis