c) Der Ausbau der Erschliessungsanlagen war Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens für den Neubau der Reitsportanlage, das längst abgeschlossen ist. Zwischen den Parteien ist derzeit streitig, welche Erschliessungsarbeiten die Beschwerdeführerin noch erbringen muss, damit die Zufahrt zur Reitsportanlage (Z.________gässli und Verbindungsstrasse zur B.________strasse) in einem ordnungsgemässen Zustand ist. Die Gemeinde hat die Beschwerdeführerin aufgefordert, die Erschliessung umgehend zu erstellen und angedroht, die Arbeiten andernfalls selber auf Kosten der Bauherrschaft ausführen zu lassen.12