4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 27. Juli 2015, die Beschwerde sei abzuweisen und die Sistierungsverfügung zu bestätigen. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 2 Vorakten der Gemeinde (blaue Heftmappe), Dokument f) 3 Schreiben vom 26. Oktober 2011 und 24. Juni 2013, Vorakten der Gemeinde (blaue Heftmappe), Dokument l) 4 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und