Die Beschwerdeführerin wehrte sich dagegen. Mit Verfügung vom 1. Juni 2015 sistierte die Gemeinde das Baugesuch, bis die Erschliessung mit Strassenunterbau nach Norm, Erstellung der Randabschlüsse und Bankette und Einbau der Tragschicht fertiggestellt ist. 3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 6. Juli 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die Sistierungsverfügung vom 1. Juni 2015 sei aufzuheben und die Gemeinde sei anzuweisen, das Baubewilligungsverfahren ohne Verzögerung fortzusetzen.