1 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 110/2015/86 2 (Vorleistung) der erforderlichen Ausbaumassnahmen zu 100% zu übernehmen.2 Die Reitsportanlage wurde im Jahr 2010 erstellt und in Betrieb genommen. In der Folge mahnte die Gemeinde die Beschwerdeführerin, die Erschliessungsanlagen fertig zu erstellen.3