Eine Flachdachbaute, die sich hinsichtlich anderer Merkmale an der Umgebung orientiert, kann daher die Anforderungen der Art. 31 und 33 GBR erfüllen. Was den Grundriss betrifft, basiert das Vorhaben auf einem quadratnahen Grundriss mit Vor- und Rücksprüngen. Damit wird nicht nur eine "Verfeinerung" der Baute, sondern auch eine Annäherung an die bestehenden Gebäude erreicht. Diese haben nämlich ebenfalls nicht rein quadratische Grundrisse, sondern Vor- und Rücksprünge, Erker etc.30 Ziff. 4.2 des Anhanges zum GBR nennt denn auch als Merkmal für das Ortsbildgebiet "Seefeld" nicht quadratische, sondern "quadratnahe" Grundrisse. Einen solchen weist das Bauvorhaben auf.