vollständig quadratisch. Zudem hat es nicht den Baustil der im Quartier verbreiteten historischen Villen. Dies hat aber nicht zur Folge, dass der Erhalt der guten Gesamtwirkung und die Orientierung an der bestehenden Bebauungsstruktur zu verneinen wären: Die Dachformen im Ortsbildgebiet "Seefeld" sind bereits sehr unterschiedlich gestaltet. Es gibt Sattel-, Walm- oder Mansardendächer mit unterschiedlichen Firstrichtungen, daneben sind auch Flachdachbauten vorhanden.29 Es ist somit keine einzelne Dachform vorherrschend. Eine Flachdachbaute, die sich hinsichtlich anderer Merkmale an der Umgebung orientiert, kann daher die Anforderungen der Art. 31 und 33 GBR erfüllen.