i) Die Beurteilung der FBA ist nachvollziehbar und überzeugend. Das Bauvorhaben übernimmt hinsichtlich der Stellung, des Standorts auf der Parzelle, der Höhe und des Volumens, der Gestaltung des Aussenraums, des Zugangsbereichs und der quartiertypischen Einfriedung die Merkmale der bestehenden Bebauungsstruktur und fügt sich gut in diese ein. Die gute Gesamtwirkung wird erhalten. Wie die Beschwerdeführenden richtig festhalten, unterscheidet sich das Bauvorhaben zwar hinsichtlich der Dachform von der Mehrheit der Nachbarbauten und sein Grundriss ist nicht 25 Aktennotiz einer Delegation des FBA vom 9.7.2013