Das Konzept sei ortsverträglich und könne weiterbearbeitet werden. Es müsse aber insbesondere die Gestaltung der Hauptfassade und der Umgebung sowie eine Spiegelung des Grundrisses überprüft werden.26 Nach einer weiteren Überarbeitung des Projekts hielt der FBA fest, die verlangten Überprüfungen seien erfolgt. Eine einladendere Wirkung der Hauptfassade sei aber noch nicht erreicht worden und bei der Umgebungsgestaltung bestünden Zweifel, ob die erforderlichen Pausenflächen angeboten werden könnten.27 Schliesslich kam der FBA nach einer weiteren Anpassung des Projekts zum Schluss, das Bauvorhaben weise insgesamt eine hohe ortsbauliche und architektonische Qualität auf.