und p. 272) 16 Höhen (Traufe, Dachschleppe, First) der Nachbarbauten.21 Das Bauvorhaben nimmt daher die Masse der umliegenden Gebäude bzw. die Dimensionen der umgebenden Bebauungsstruktur in genügender Weise auf. Dies wird von den Beschwerdeführenden nicht bestritten. Sie sind allerdings der Auffassung, das Vorhaben füge sich in ästhetischer Hinsicht nicht in die bestehende Bebauung ein und orientiere sich insbesondere nicht an den für das Gebiet prägenden Villen.