Auch die Miete zusätzlicher Räume in der nahen Umgebung des Schulstandortes ist keine realistische Alternative: In den Schulgebäuden in der Umgebung stehen keine freien Räume zur Verfügung und in den bestehenden Wohnhäusern in der Nähe, die sich alle in der Wohnzone W2 befinden, dürften kaum für die Schulnutzung geeignete Räumlichkeiten zu mieten sein. Die Miete von Räumen an weiter entfernten Standorten hat, wie die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin überzeugend darlegen, gewichtige Nachteile, da die Grundinfrastruktur des Hauptstandortes nicht genutzt werden kann und ein Wechsel des Standorts zwischen den Lektionen nicht möglich ist.