Auch dies wird von den Beschwerdeführenden nicht bestritten. Sie betrachten aber die Zumietung von bestehenden Räumen oder die Erstellung eines Gebäudes mit 50 % Wohnnutzung als zumutbare Alternativen. Dem ist entgegenzuhalten, dass bei einer Kombination von Unterrichts- und Wohnräumen im geplanten Erweiterungsbau kaum mehr als zwei Unterrichtsräume realisiert werden könnten, was für die Behebung der Raumknappheit nicht ausreichend wäre. Auch die Miete zusätzlicher Räume in der nahen Umgebung des Schulstandortes ist keine realistische Alternative: