Das Areal der früheren Heilpädagogischen Schule Seefeld wolle von der Stadt Thun für einen Primarschulstandort freigehalten werden. Eine Unterkellerung oder Aufstockung des bestehenden Gebäudes sei kaum realisierbar, da das Gebäude denkmalgeschützt sei und aufgrund des hohen Grundwasserspiegels auf Pfählen stehe. Weiter sei zu berücksichtigen, dass die Mindestwohnanteilvorschrift ein genügendes Wohnungsangebot sichern wolle und damit ein öffentliches Interesse darstelle und nicht dem Schutz der Nachbarn diene. Da auch das Bauvorhaben im öffentlichen Interesse liege, sei eine Abwägung zwischen den beiden betroffenen öffentlichen Interessen vorzunehmen. In