a) Die Bauparzelle befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Thun in der Wohnzone W2.8 Laut Art. 20 Abs. 1 GBR sind in der Wohnzone W2 folgende Nutzungsarten erlaubt: "- Wohnen - dem Wohnen gleichgestellt sind: - Kindergärten und Kindertagesstätten - Alterswohn- und Pflegeheime - Hotel- und Gastgewerbebetriebe - stilles Gewerbe (gem. Art. 90 kant. Bauverordnung) - dem stillen Gewerbe gleichgestellt sind: - Bauten und Anlagen der Freikirchen - Übergangsnutzungen (gem. Art. 25 BR)"