Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und im Ortsbildgebiet Nr. O VI "Seefeld". Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 29. Mai 2015 erteilte die Gemeinde Thun die Baubewilligung sowie Ausnahmebewilligungen für das Bauen einer kleinen und leicht entfernbaren Baute innerhalb einer genehmigten Baulinie und das Unterschreiten des minimalen Wohnanteils von 50 % in der Wohnzone W2.