2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Langenthal, Stadtbauamt, eingeschrieben - Regierungsstatthalter von Oberaargau zur Kenntnis BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin