b) Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ist somit die Regel. Im vorliegenden Fall müssen für die Wiederherstellung eine Trennwand sowie eine neue Türe eingebaut und ein Fester ausgebaut werden. Zudem ist die Heizung stillzulegen. Die von der Vorinstanz angeordnete Massnahme ist geeignet, den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen und es ist keine mildere Massnahme ersichtlich, mit welcher das Ziel erreicht werden könnte. Der Beschwerdeführer kann sich zudem auch nicht auf eine spezielle Vertrauenssituation berufen, da die Vorinstanz nie signalisiert hat, dass sie diesen rechtswidrigen Zustand hinnehmen würde.