Nach ständiger Praxis kann ein Benützungsverbot dann erlassen werden, wenn ein formell rechtswidriger Zustand vorliegt. Dies setzt voraus, dass ein baubewilligungspflichtiger Tatbestand erfüllt ist und die Bewilligung fehlt oder dass feststeht, dass von einer Bewilligung oder von Nebenbestimmungen dazu abgewichen worden ist.22 Das Benützungsverbot als vorsorgliche Massnahme wirkt, bis feststeht, ob eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, eine anderweitige Legalisierung möglich ist oder zur Wiederherstellung geschritten werden muss.