Einreichen eines Ausnahmegesuches erteilt würde. Die Beschwerde erweist sich daher auch bezüglich dieser Rüge als unbegründet. RA Nr. 110/2015/83 11 6. Gleichbehandlung im Unrecht a) Der Beschwerdeführer erklärt, im Quartier seien Bauten vorhanden, bei welchen die Ausnützungsziffer viel deutlicher überschritten werde.