12 Newsletter Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Bauen, April 2012, einsehbar unter: http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/baubewilligungen/baubewilligungen/aktuell/newsletter_bauen.html. RA Nr. 110/2015/83 7 Im Übrigen wäre die Ausnützungsziffer auch dann überschritten, wenn das Treppenhaus im Erdgeschoss nicht angerechnet würde. Unabhängig vom Mass der Überschreitung kann daher die nachträgliche Baubewilligung nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung gegeben sind. 4. Ausnahmebewilligung