34 Abs. 1 und 2 BMBV). Da die Einwohnergemeinde Langenthal ihre baurechtliche Grundordnung noch nicht den Bestimmungen der BMBV angepasst hat, ist für die Berechnung der Ausnützungsziffer immer noch aArt. 93 BauV massgebend. Gemäss aArt. 93 Abs. 1 BauV ist die Ausnützungsziffer die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche. 9 Baureglement der Gemeinde Langenthal vom 30. November 2003 (GBR). 10 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1).