3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 110/2015/83 4 Ausnützungsziffer weit höher überschritten worden sei. Auch sei mit keinem Wort darauf eingegangen worden, dass das Grundstück Parzelle Nr. B.________ Land für das Trottoir abgetreten habe. Mit diesen Ausführungen rügt er sinngemäss, die Vorinstanz sei ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen.