2. Anlässlich der Bauabnahmekontrolle vom 12. August 2014 stellte das Bauinspektorat fest, dass das ausgeführte Bauprojekt von der erteilten Baubewilligung abwich. Insbesondere war der geplante Geräteraum als zusätzlicher Wohnraum ausgestaltet und der Beschwerdeführer hatte die Fensteröffnungen entsprechend anders angebracht. Auf Grund dieser Abweichungen von der Baubewilligung forderte das Bauinspektorat den Beschwerdeführer auf, Unterlagen für die Projektänderung bis Ende August 2014 einzureichen.