1. Der Beschwerdeführer reichte am 22. April 2013 bei der Einwohnergemeinde Langenthal ein Baugesuch ein für den Umbau und Ausbau des bestehenden Mehrfamilienhauses auf Parzelle Langenthal, Gbbl. Nr. B.________. Das Gesuch umfasste nebst Änderungen im Innenbereich des bestehenden Wohnhauses insbesondere einen Anbau "Wohnen" sowie einen daran anschliessenden Geräteraum. Die Parzelle liegt in der Zone W2/B. Das Projekt nutzte die Ausnützungsziffer von 0.4 voll aus. Mit Gesamtbauentscheid vom 5. Juli 2013 erteilte die Vorinstanz für das Bauvorhaben die Baubewilligung. RA Nr. 110/2015/83 2